Dr. Thomas Motz

Notar, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Thomas Motz

Über mich:

Mein Name ist Thomas Motz

Ich bin seit 1999 im Medizinrecht tätig. Seitdem gilt dem Medizinrecht, insbesondere dem Arzthaftungsrecht meine Leidenschaft. Das drückt sich in dem Erwerb des Fachanwalts für Medizinrecht in 2003 aus, in der langjährigen Tätigkeit im und für den Medizinrechtsanwälte e.V., in der Vortragstätigkeit für das eos-Institut für naturnahe Medizin in Bremen und meinen Publikationen. Hier liegt ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, mit starken Bezügen zum Sozialrecht, wenn es um Erwerbsunfähigkeitsrenten, Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und Stretigkeiten um Pflege und Berufsunfähigkeit geht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Notariat. Seit 2018 bin ich Notar und begeistere mich zunehmend für die mit dem Erwerb und der Nutzung einer Immoblie zusammenhängenden Fragestellungen, für Fragen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erben, für die Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften und die im Zusammenhang mit dem Schluss und der Auflösung einer Ehe zusammenhängenden Regelungen.

Ich war zwischen 2001 und 2016 Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit, seit 2017 Vertrauensanwalt des Medizinrechts-Beratungsnetzes des Medizinrechtsanwälte e.V. und ist seit 2014 Vorsitzender des bundesweit tätigen Vereins Medizinrechtsanwälte e.V. Seit 2007 begleite und moderiere ich den Deutschen Medizinrechtstag. Seit dem 16.07.2018 bin ich Notar.

Schwerpunkte

Ich bin überwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Medizinrecht, insbesondere Arzthaftungsrecht und Recht der medizinischen Rehabilitation
  • Sozialrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Notariat

Publikationen

  • Motz, Der Arzt als Streithelfer, Der Allgemeinarzt 18/2013, 32; 19/2013, 36; 20/2013, 32
  • Motz, Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Nicht-EU-Ausland – Anmerkungen zum Urteil des BSG vom 06.03.2012 – Aktenzeichen B 1 KR 17/11 R
  • Motz, Kommentierung zu §§ 85-88, 95-95d, 140a SGB V, in: Eichenhofer/Wenner (Hrsg.), Gesetzliche Krankenversicherung, 2. Auflage
  • Motz, Auf der Suche nach dem "guten" Dienstleister im Gesundheitswesen - Transparenzberichte und Bewertungsportale, Beilage, NJW-aktuell33/2010, S. 12 f.
  • Motz, Vorsorgevollmacht - Sprechen Sie Risikopatienten aktiv an, in: Der Allgemeinarzt 2010 S. 30 ff.
  • "Medienbüro Medizin (MbMed), Ratgeber für Ärzte - Recht in der Praxis, 2. Aufl. 2009, Beitrag über ärztliche Schweigepflicht und Dokumentationspflicht"
  • Motz, Leistungsverweigerung der gesetzlichen Krankenversicherung – anwaltliche Strategien, in: Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Seite 148 ff.
  • Hesselmann/Motz, Integrierte Versorgung und Vergaberecht, MedR 2005, 498 ff.
  • Behandlungsvertrag in der Psychotherapie, in: Behnsen/Bell/Best/Gerlach/Schirmer/Schmied (Hrsg.) Managementhandbuch für die psychotherapeutische Praxis (Loseblatt), Juni 2001
  • Mayer/Motz, Ermessensspielraum einer Landesmedienanstalt bei der Durchführung landesrechtlicher Erprobungsprojekte und medienrechtliche Einordnung eines Teleshopping-Programm, ZUM 1998, Seite 133 ff.
  • Rechtsschutz gegen Handlungen der Landesmedienanstalten, Dissertation Hamburg, 1998

Vortragstätigkeiten

Seit 2013 bin ich Dozent beim eos-Institut für naturnahe Medizin/Bremen (Recht für Heilpraktiker für Physiotherapie)

Mitgliedschaften

Verein Medizinrechtsanwälte e.V.
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
Deutsche Gesellschaft für Vertragsarztrecht e.V.

Privates

Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ich bin Mitglied im Kiwanis-Club Lübeck Hanse und seit dem 05.10.2021 Präsident.

Kontakt

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Dr. Thomas Motz

motz@anwaltskontor-hl.de

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